BSH-Cert - Benannte Stelle für Navigations- und Funkausrüstung
BSH-Cert ist eine durch Deutschland „benannte Stelle“ oder „Konformitätsbewertungsstelle“ nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie (Maritime Equipment Directive 96/98/EC – MED).
Um sichere Produkte ohne nationale Schranken in den europäischen Markt bringen zu können, muss für diese Produkte die „Konformität“ mit definierten Anforderungen nachgewiesen werden. Je nach Bedeutung für die Sicherheit von Personen, Ökonomie und Umwelt unterscheiden sich die Systeme nach denen die Anforderungen nachgewiesen werden. Die Systeme reichen dabei von der Herstellererklärung bis zur Beurteilung durch Dritte (den „benannten Stellen“ oder „Konformitätsbewertungsstellen“).
Schiffe stellen eine sehr starke mögliche Gefährdung von Personen, Ökonomie und Umwelt dar. Daher hat die EU 1996 in der Schiffsausrüstungsrichtlinie festgelegt, dass hier die Konformität der Produkte mit Mindestanforderungen (Normen, Standards) durch Überprüfung von Baumustern und einer Überwachung der Produktion sicher gestellt werden muss. Diese „Konformitätsbewertung“ wird durch „benannte Stellen“ durchgeführt, die von den Mitgliedsstaaten benannt werden und nach einem System von Mindestanforderungen arbeiten müssen.
BSH-Cert (bzw. vormals das BSH) ist seit Einführung der Schiffsausrüstungsrichtlinie zum 1. Januar 1999 „benannte Stelle“ für Navigations- und Funkausrüstung und seit 2008 auch für weitere elektronische Schiffsausrüstungsbestandteile.
Konformitätsbewertungsverfahren für Rettungsmittel, Ausrüstung zur Verhütung der Meeresverschmutzung und Brandschutzausrüstung im Sinne der Schiffsausrüstungsrichtlinie werden in Deutschland von der Prüf- und Zertifizierungsstelle der Dienststelle Schiffssicherheit bei der Berufsgenossenschaft BG Verkehr durchgeführt.
Ist die Ausrüstung nicht in der Schiffsausrüstungsrichtlinie enthalten, kann das BSH noch nationale Zulassungen oder Zulassungen für bestimmte Binnenschiffsausrüstung erteilen.
