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Gegenseitiges Anerkennungsabkommen EUUSA

Gemäß dem Datei ist nicht barrierefrei  MRA-Abkommen (PDF, 344 KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Mutual Recognition Agreement) zwischen der EU und den USA sind für in Europa zugelassene Schiffsausrüstung erneute aufwendige Zulassungsverfahren in den USA bei der United States Coast Guard (USCG) nicht mehr erforderlich.
Mit dieser gegenseitigen Anerkennung ist im Interesse von Schifffahrt und Geräteherstellern ein Kurs der Entbürokratisierung eingeschlagen, den das BSH bereits 2002 im Rahmen einer direkt mit der USCG geschlossenen Vereinbarung über die Anerkennung von Laborprüfungen begonnen hatte. Die USCG hatte das BSH als erstes akkreditiertes Prüflabor außerhalb der USA anerkannt und dessen Untersuchungsergebnisse ohne eigene Prüfung für die noch erforderliche US-Zulassung zugrunde gelegt (Schiffsidentifikationssystem AIS und Schiffs-Datenschreiber VDR).
Die vorher für den amerikanischen Markt benötigte förmliche Zulassung durch die USCG ist nun nicht mehr erforderlich. Vielmehr kann BSH-Cert - wie auch andere "Benannte Stellen" innerhalb der EU- seine Urkunden zusätzlich mit einer amerikanischen Zulassungsnummer versehen.
Betroffene Schiffsausrüstung kann dem Verzeichnis im Anhang zum MRA entnommen werden. Für diese Schiffsausrüstung integriert BSH-Cert die USCG-Zulassungsnummer auf Wunsch des Antragstellers in die EU-Urkunde (Verwaltungsgebühr 300,- EUR).
Für funktechnische Navigationsausrüstung ist leider nach wie vor eine zusätzliche Genehmigung durch die Federal Communications Commission (FCC) der USA notwendig (die aber auch von Deutschland aus bewirkt werden kann, für Detailfragen steht Ihnen unser Herr Schulz-Reifer, Tel.: +49 (0) 40 / 3190-8600, E-Mail: kai-jens.schulz-reifer@bsh.de) zur Verfügung.


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